Abschreibung Auslandsimmobilien
Profitieren Sie von den Regelungen der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen. Verringern Sie Ihre Steuerlast durch die Abschreibung auf Auslandsimmobilien.
Auslandsimmobilien werden immer beliebter. Dies nicht zuletzt, weil verschiedene Länder mit Steuergeschenken locken. So partizipieren vor allem Anleger mit kleinen oder erstmaligen Investitionen an Grundfreibeträgen und niedrigen Eingangssteuersätzen. Auch Veräußerungsgewinne werden mancherorts günstig besteuert und wirken positiv auf die Rendite.
Die jeweiligen Besonderheiten im Land Ihrer Wahl erläutern Ihnen unsere Spezialisten gern. Das Fachkräfte-Netzwerk von Immoworld UK reicht rund um die Erde. Beachten müssen Sie beispielsweise, ob Ihre ausländischen Erträge von den deutschen Finanzämtern freigestellt werden. Oder gilt statt dieser Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode? Dann versteuern Sie Ihre Auslandserträge auch in Deutschland – allerdings werden Ihre bereits im Ausland bezahlten Steuern angerechnet.
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus im Ausland zeitweise selbst bewohnen, benötigen Sie zur steuerlichen Anerkennung eine Ertragsprognose. Wichtig für Sie ist: Nur Ertragsprognosen mit einem Plus ermöglichen Ihnen eine Abschreibung und einen dauerhaften Abzug von laufenden Kosten.
Dabei werden solche Kosten zu 100% anerkannt, die mit der Vermietung zusammenhängen – beispielsweise Reinigungskosten. Ist die Prognose negativ, werden die Kosten grundsätzlich nicht anerkannt. Dann sind Ihre Mieteinnahmen allerdings steuerfrei.
Mehr über Ihre Vorteile mit einer Investition in Auslandsimmobilien schildern wir Ihnen, wenn Sie uns Ihre favorisierten Länder nennen.
Die jeweiligen Besonderheiten im Land Ihrer Wahl erläutern Ihnen unsere Spezialisten gern. Das Fachkräfte-Netzwerk von Immoworld UK reicht rund um die Erde. Beachten müssen Sie beispielsweise, ob Ihre ausländischen Erträge von den deutschen Finanzämtern freigestellt werden. Oder gilt statt dieser Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode? Dann versteuern Sie Ihre Auslandserträge auch in Deutschland – allerdings werden Ihre bereits im Ausland bezahlten Steuern angerechnet.
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus im Ausland zeitweise selbst bewohnen, benötigen Sie zur steuerlichen Anerkennung eine Ertragsprognose. Wichtig für Sie ist: Nur Ertragsprognosen mit einem Plus ermöglichen Ihnen eine Abschreibung und einen dauerhaften Abzug von laufenden Kosten.
Dabei werden solche Kosten zu 100% anerkannt, die mit der Vermietung zusammenhängen – beispielsweise Reinigungskosten. Ist die Prognose negativ, werden die Kosten grundsätzlich nicht anerkannt. Dann sind Ihre Mieteinnahmen allerdings steuerfrei.
Mehr über Ihre Vorteile mit einer Investition in Auslandsimmobilien schildern wir Ihnen, wenn Sie uns Ihre favorisierten Länder nennen.



